Gratis-Zahnspangen
Schnellcheck

Nehmen Sie sich 5 Minuten Zeit und finden Sie heraus, ob die Gratis-Zahnspange für Sie oder Ihr Kind überhaupt in Frage kommt.

Multipage

Geben Sie hier das Geburtsdatum der betroffenen Person ein:

Geburtsdatum

Seit dem 1. Juli 2015 werden die Kosten für eine festsitzende Zahnspange mit silbernen Brackets bei Patienten/Patientinnen ab dem 12. bis zum 18. Lebensjahr von der Krankenkasse komplett übernommen, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind und eine Behandlungsnotwendigkeit besteht.

  • Wann bekomme ich die Gratis-Zahnspange?

    • Sie haben eine starke Zahnfehlstellung. Der Schweregrad der Fehlstellung wird durch einen/eine Vertags-Kieferorthopäden/in festgestellt und nach dem sogenannten IOTN (Index of Orthodontic Treatment Need) eingestuft. Wird eine Behandlungsnotwendigkeit der IOTN-Stufe 4 oder 5 festgestellt, dann qualifiziert sich der Patient/die Patientin für die Gratis-Zahnspange.
    • Sie müssen bei Beginn der Behandlung für eine abnehmbare Zahnspange zwischen 5 und 10 Jahre und für eine festsitzende Zahnspange zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr alt sein.
    • Sie müssen bei einer der folgenden Krankenkassen versichert sein:
      GKK (Gebietskrankenkasse)
      BVA (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter)
      BKK (Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe)
      SVA (Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft)
      VAEB (Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau)
      SVB (Sozialversicherungsanstalt der Bauern)
      Für Personen, die bei der KFA (Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien) versichert sind, ist es im Moment noch nicht möglich eine Gratis-Zahnspange zu beziehen.
  • Wie bekomme ich die Gratis-Zahnspange?

    Ablauf
    1. Sie müssen einen Termin zur Erstberatung bei einem/einer Vertrags-Kieferorthopäden/in vereinbaren, um den Grad Ihrer Fehlstellung bestimmen zu lassen.
    2. Bei Ihrem ersten Beratungstermin wird die Behandlungsnotwendigkeit festgestellt. Handelt es sich um eine starke Zahnfehlstellung der IOTN-Stufe 4 oder 5, wird im Anschluss oder bei einem eigenen Termin die Anfangsdiagnostik durchgeführt.
    3. Beim nächsten Termin beginnt die eigentliche Behandlung und es wird mit der Korrektur der Zahnfehlstellung begonnen.

    Eine Genehmigung der Gratis-Zahnspange durch die Krankenkasse ist nicht notwendig. Der/die Vertrags-Kieferorthopäde/in beurteilt, ob der Patient/die Patientin Anspruch auf die Gratis-Zahnspange hat.

  • Was unterscheidet die Gratis-Zahnspange von der festsitzenden, kostenpflichtigen Zahnspange?

    Nicht kostenpflichtig

    Die Gratis-Zahnspange unterscheidet sich nicht von einer kostenpflichtigen, festsitzenden Zahnspange mit silbernen Brackets. Die Zahnspange ist aus hochwertigen Materialien gefertigt, bietet höchste Qualität und wird auf Ihre individuelle, kieferorthopädische Problemstellung abgestimmt.

  • Um welche Zahnspange handelt es sich bei der Gratis-Zahnspange?

    Wenn die Person zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr ist, dann handelt es sich bei der Gratis-Zahnspange um eine festsitzende Zahnspange mit silbernen Brackets.
    Ist die zu behandelnde Person zwischen 5 und 10 Jahre alt, dann übernimmt in Ausnahmefällen die Krankenkasse die Kosten für eine abnehmbare Zahnspange.

    festsitzende Zahnspange

    Eine festsitzende Zahnspange mit silbernen Brackets setzt sich aus zwei Bestandteilen zusammen: den Brackets und dem Drahtbogen, der mit Gummiringen oder weichen, dünnen Drähten an den Brackets befestigt wird. Die Brackets werden direkt auf die Zähne geklebt.

    Abnehmbare Zahnspangen

    Abnehmbare Zahnspangen werden bei Kindern unter 11 Jahren eingesetzt. Sie können einfach beim Essen, Sport oder für besondere Anlässe herausgenommen werden. Sie werden individuell angepasst und lassen sich einfach reinigen. Es muss jedoch beachtet werden, dass die empfohlene Tragezeit von 12 bis 13 Stunden unbedingt eingehalten wird, um die gewünschten Effekte zu erzielen.

  • Wie lange dauert die Behandlung?

    Uhr

    Die durchschnittliche Behandlungsdauer variiert je nach Schweregrad der Fehlstellung, meistens dauert eine festsitzende Behandlung mit silbernen Brackets ca. zwei Jahre.

  • Ist die Gratis-Zahnspange wirklich gratis?

    Fragezeichen

    Ja, die Gratis-Zahnspange und die Behandlung durch eine/n Vertrags-Kieferorthopäden/in ist kostenfrei. Die Kosten für die Behandlung mit der Gratis-Zahnspange werden von der Krankenkasse übernommen.
    Es gibt jedoch eine Einschränkung: Wenn Sie die Behandlung bei einem/einer Wahlarzt/Wahlärztin durchführen lassen, dann übernimmt die Krankenkasse nicht die vollen Kosten, sondern nur 80% der anfallenden Behandlungskosten.

  • Warum gibt es die Gratis-Zahnspange?

    Die Korrektur einer Zahnfehlstellung kann mitunter kostenintensiv sein. Trotzdem muss gewährleistet sein, dass eine starke Zahnfehlstellung rechtzeitig mit einer Zahnspange korrigiert wird. Deswegen wurde die Gratis-Zahnspange zum 1. Juli 2015 eingeführt. Pro Jahr sind etwa 30.000 Kinder und Jugendliche förderungswürdig. Dabei werden an die 22.500 Kinder und Jugendliche mit einer festsitzenden Zahnspange behandelt. Circa 8.000 Behandlungsfälle fallen in den Bereich der frühkindlichen Behandlung mit einer abnehmbaren Zahnspange.

  • Was sind Beispiele für die Behandlungsnotwendigkeit der IOTN-Sufe 4 und 5?

    Grad 4

    • Wenig ausgeprägte Hypodontie, welche präprothetische Kieferorthopädie oder einen kieferorthopädischen Lückenschluss erfordert, um einer prothetischen Versorgung vorzubeugen.
      Der Patient hat zu wenig bleibende Zähne und benötigt daher eine Zahnspange, um die bestehenden Lücken zu schließen oder für die Vorbereitung einer anschließenden prothetischen Versorgung (z.B. Brücke).

    • Overjet > 6 mm und ≤ 9 mm
      Die Stufe zwischen den oberen und unteren Schneidezähnen ist größer als 6 mm oder kleiner bzw. gleich 9 mm

    • Umgekehrter Überbiss > 3,5 mm (ohne Kau- und Sprachprobleme)
      Die oberen Frontzähne stehen hinter den unteren Frontzähnen, wobei die Distanz zwischen oberen und unteren Schneidezähnen größer ist als 3,5 mm (ohne Kau- und Sprachprobleme).

    • Überbiss > 1 mm und ≤ 3,5 mm (mit Kau- oder Sprachproblemen)
      Die oberen Frontzähne stehen hinter den unteren Frontzähnen, wobei die Distanz zwischen oberen und unteren Schneidezähnen größer ist als 1mm und kleiner bzw. gleich 3,5 mm (mit Kau- und Sprachproblemen).

    • Anteriorer oder posteriorer Kreuzbiss mit > 2 mm Diskrepanz zwischen RKP und IKP
      Man kann auch von einer funktionellen Mittellinienverschiebung sprechen. Es handelt sich um einen Kreuzbiss im vorderen Zahnbereich oder im Seitzahnbereich (abhängig davon, wie der Patient zubeißt) Kreuzbiss bedeutet, dass der obere Zahnbogen im Vergleich zum unteren Zahnbogen zu schmal ist. (RKP= Retrale-Kontakt-Position (retrudierte - der Oberkiefer ist etwas verkürzt, der Unterkiefer verlängert - Kontaktposition, terminale Kontaktposition); IKP=Interkuspidation (Zusammenschluss der Oberkiefer- mit den Unterkieferzähnen im maximalen Vielpunktkontakt).

    • Posteriorer lingualer Kreuzbiss ohne funktionellem okklusalem Kontakt in einem oder beiden bukkalen SegmentenDiese Art von Kreuzbiss wird auch Scherenbiss genannt. Es handelt sich um einen hinten zungenseitig gelegenen Kreuzbiss ohne funktionelle Beeinflussung der Kauflächenkontakte.

    • Schwere Kontaktpunktverlagerungen > 4 mm
      Verschiebungen der Zahnkontakte in der Zahnreihe sind größer als 4mm, z.B. Engstand.

    • Extremer lateral oder anterior offener Biss > 4 mm
      Der offene Biss im Seitzahnbereich oder Frontzahnbereich ist größer als 4mm.

    • Vergrößerter und vollständiger Überbiss (Tiefbiss) mit gingivalem oder palatinalem Trauma
      Es handelt sich um einen vergrößerten und vollständigen Überbiss mit Zahnfleisch oder Gaumenproblemen (z.B. Verletzung). Die oberen Zähne überdecken die unteren komplett, so dass die unteren in den Gaumen beißen.

    • Teilweise durchgebrochene Zähne, gekippt und impaktiert gegen angrenzende Zähne
      Bei impaktierten Zähnen handelt es sich um noch im Kochen befindliche Zähne, die keinen Platz haben, komplett durchzubrechen.

    • Existenz überzähliger Zähne
      Vorhandensein überzähliger bleibender Zähne, z.B. doppelte Zahnanlage.

    Grad 5: Behandlungsnotwendigkeit

    • Behinderter Zahndurchbruch (3. Molaren = Weißheitszähne), dem Engstände zuzuschreiben sind
      Verlagerungen, überzählige Zähne, zurückgehaltene Milchzähne und alle pathologischen Gründe.

    • Ausgeprägte Hypodontie mit restaurativen Auswirkungen (mehr als 1 Nichtanlage in jedem Quadranten), welche präprothetische Kieferorthopädie erfordert
      Ausgeprägte Verminderung der Zahnanzahl (Nichtanlage von Zähnen), die dazu führen können, dass man später Brücken oder Implantate mit Kronen benötigt.

    • Vergrößerter Overjet > 9 mm
      Die Stufe zwischen oberen und unteren Schneidezähnen ist größer als 9 mm

    • Umgekehrter Überbiss (pos.sag. Frontzahnstufe) > 3,5 mm mit kaufunktionellen Problemen und Sprachstörungen
      Die oberen Frontzähne stehen hinter den unteren Frontzähnen und die Distanz zwischen oberen und unteren Schneidezähnen ist größer als 3,5 mm mit kaufunktionellen Problemen und Sprachstörungen.

    • Lippen- und Gaumenspalten und andere kraniofaziale Anomalien
      Fehlbildungen im Gesichts- und Schädelbereich, z.B. Hasenscharte.

    • Retinierte Milchzähne
      Noch nicht durchgebrochene Milchzähne

  • Was kann ich tun, wenn ich nicht für die Gratis-Zahnspange geeignet bin?

    Wenn Sie die Altersgrenze für die Gratis-Zahnspange überschritten haben oder keine starke Zahnfehlstellung der IOTN-Stufe 4 oder 5 bei Ihnen festgestellt wurde, dann haben Sie keinen Anspruch auf die Gratis-Zahnspange. Trotzdem kann die Zahnfehlstellung so schwer sein, dass Sie mit einer Zahnspange behandelt werden sollte. Es empfiehlt sich dann, Ihre Krankenkasse zu kontaktieren und sich über alternative Förderungen zu informieren, da diese je nach Krankenkasse unterschiedlich sind.